Auf ein geteiltes Echo stoßen Forderungen sowohl von SPD als auch CDU hinsichtlich eines neuen Verbotsverfahrens gegen die rechtsextremistische NPD.
Während sich Berlins Regierender Wowereit am Montag erneut dafür aussprach, warnten der Berliner CDU-Generalsekretär Henkel und der brandenburgische Innenminister Schönbohm übereinstimmend vor Aktionismus. Die Berliner Grünen kritisierten schließlich den Verfassungsschutz wegen dessen Informationspolitik zum NPD-Bundesparteitag in Berlin vom vergangenen Wochenende.
Abseits aller Aussagen aus den Parteien vertritt der Berliner Parteienforscher Richard Stöss (FU) den Standpunkt, das vor einem erneuten Verbotsverfahren zunächst alle politisch zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden sollten. „Ein Parteiverbot kann nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Mittel nichts fruchten”, sagte der Politikwissenschaftler gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa. Zudem warf Stöss der Politik Versäumnisse im Kampf gegen Rechtsextremismus vor. Die Länder seien seiner Meinung nach in der Pflicht, mehr politische Bildungsarbeit für Kinder und Erwachsene anzubieten.
Auf Seiten der Bundesregierung ist man derzeit zu keinem weiteren Versuch, ein NPD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken, bereit, da dies „nicht Erfolg versprechend“ sei, so Vize-Regierungssprecher Steg. Auch wären die Nachteile des Abzugs der so genannten V-Leute des Verfassungsschutzes aus der NPD, die jedoch Bedingung eines erneuten Verfahrens seien, zu groß.
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Am Samstag, den 25. November und damit pünktlich zum einsetzenden, kollektiven Weihnachtskonsumrausch tritt für Berlin ein neues Ladenschlussgesetz in Kraft, welches die Geschäfte der Stadt in die Lage versetzt, schon vom gleichen Tage an und künftig von Montag bis Samstag rund um die Uhr zu öffnen. Nach Auffassung des Senats soll das entsprechende Gesetz in der Zeit vom 22. bis 24. November im Amtsblatt veröffentlicht werden und somit in Kraft treten. So könne das neue Gesetz also spätestens zum oben genannten Datum Gültigkeit erlangen, wie eine Sprecherin der Sozialverwaltung am Montag mitteilte.
Die Hauptstadt ist damit das erste deutsche Bundesland, welches den Geschäften an Werktagen einen Verkauf rund um die Uhr gestattet. Darüber hinaus dürfen die Läden an allen Advents- sowie bis zu sechs weiteren Sonntagen im Jahr die Türen öffnen. Schöne neue (Konsum)Welt!
Machen wir uns nichts vor, natürlich freuen sich die meisten von uns in ihren Rollen als Konsumenten und Verbraucher über diese Freigabe der Öffnungszeiten, können wir doch nun nach Lust und Laune shoppen wie (und vor allem wann) es uns gerade passt. Aber ein Blick auf die andere Seite der Ladentheke sei dabei erlaubt. Auch die Beschäftigten im Einzelhandel haben ein Anrecht darauf, ihre Arbeit mit Familienleben, Freizeit, Freunden, Hobby, Verein, Ehrenamt und dergleichen mehr zu verbinden. Dies wurde ihnen schon 1996 erschwert, als sie nicht mehr bis 18.30 Uhr, sondern in der Regel bis 20.00 Uhr arbeiten mussten, bei zunehmender Samstagsarbeit und steigender Zahl der Öffnungszeiten an Sonntagen. Den Ladenschluss an Werktagen nun ganz freizugeben, wird für zahlreiche Beschäftigte Schicht- und Nachtarbeit bedeuten, welches die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten nicht unerheblich einschränken dürfte. Darunter ist herausragend wohl auch die Familienplanung zu nennen, denn die Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel sind Frauen. Ob die Abschaffung des Ladenschlusses eine richtige Strategie ist, junge Frauen in unserer „vergreisenden“ Republik wieder zum Kinder kriegen zu animieren, darf bezweifelt werden. Zudem sind nach arbeitsrechtlichen Erkenntnissen sowohl Schicht- als auch Nachtarbeit gesundheitsschädigend, und sollten darum von nicht mehr Menschen als nötig (medizinischer Dienst, Feuerwehr usw.) geleistet werden müssen.
Eine ausführliche Kritik und Begründung derselben von ver.di Niedersachsen, wo die Landesregierung wie in Berlin eine Freigabe der Öffnungszeiten nach der Formel 6×24 plant, findet sich unter:
http://nds-bremen.verdi.de/newsArchive?channel=news&id=ver.di_zum_ladenschluss
Quelle der Meldung: www.rbb-online.de


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